Psychedelische Substanzen erleben ein Comeback – in Forschung, Therapie und Subkultur. Neben dem klassischen LSD-25 tauchen seit einigen Jahren neue legale Derivate auf, allen voran 1S-LSD und 1D-LSD.
Beide gehören zur Familie der Lysergamide und werden als sogenannte Prodrugs bezeichnet: Der Körper wandelt sie nach dem Konsum in aktive LSD-ähnliche Moleküle um. Doch während sie sich chemisch nur minimal unterscheiden, ist der Effekt in der Praxis deutlich spürbar.
Dieser Artikel zeigt Dir im Detail, wo die Unterschiede liegen, wie sie wirken, was sie kosten, wie legal sie wirklich sind – und warum 1S-LSD im Jahr 2025 als „letzter legaler Vertreter“ seiner Art gilt.
Key Takeaways: 1SB+ (1-B-LSD)
1S-LSD ist derzeit die letzte legale LSD-Alternative.
1D-LSD wurde 2023 verboten.
1S-LSD wirkt sanfter, 1D-LSD intensiver.
Beide Substanzen können in LSD-Tests positiv auffallen.
Chemisch basieren beide Substanzen auf dem LSD-Gerüst (Lysergsäurediethylamid).
Bei 1D-LSD ist am Stickstoffatom der Amidgruppe eine Diethyl-Kette angehängt.
Bei 1S-LSD ersetzt eine Sulfur-(Schwefel-)Gruppe diese Kette teilweise.
Diese kleine Änderung verändert:
die Lipophilie (Fettlöslichkeit),
die Aufnahmegeschwindigkeit über die Blut-Hirn-Schranke,
und damit die metabolische Aktivierung zu LSD im Körper.
Während 1D-LSD im Verdauungstrakt sehr effizient zu LSD-25 deacetylisiert wird, verläuft dieser Prozess bei 1S-LSD etwas langsamer – daher berichten User von einem „weicheren Start“ und „lineareren Verlauf“.
Fun Fact:
Diese chemischen Anpassungen dienen nicht nur der Forschung, sondern vor allem der Umgehung rechtlicher Verbote: Sobald ein Derivat unter das NpSG fällt, wird das Molekül minimal verändert, um es (vorübergehend) wieder legal zu machen. So entstand auch 1S-LSD – eine juristische und chemische Feinmechanik.
Beide Stoffe werden im Körper in LSD-ähnliche aktive Metaboliten umgewandelt.
Das bedeutet: Bei Labortests auf LSD (z.B. Urin oder Blut) können beide Substanzen positiv anschlagen.
Im Schnelltest (z.B. für THC oder Amphetamine) werden sie jedoch nicht erkannt.
Die Nachweisbarkeit beträgt – wie bei LSD – etwa 24 bis 48 Stunden im Urin, im Blut noch kürzer. Im Haar können Rückstände theoretisch länger sichtbar bleiben.
Rechtliche Lage (Stand 2025)
Hier liegt der entscheidende Unterschied:
1D-LSD wurde bereits verboten und fällt unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Besitz und Verkauf sind damit illegal.
1S-LSD hingegen ist (Stand Oktober 2025)noch legal in Deutschland. Es fällt weder unter das BtMG noch unter das NpSG, könnte aber bald reguliert werden.
Das macht 1S-LSD aktuell zur letzten legalen LSD-Alternative. Viele Smartshops haben sich daher auf 1S-LSD umgestellt – solange es noch erlaubt ist.
Risiken und Sicherheit
Obwohl beide Substanzen strukturell ähnlich sind, gelten sie als stark psychoaktiv. Risiken entstehen vor allem durch:
Hohe Dosierung oder unkontrollierte Set & Setting-Faktoren
Kombination mit Alkohol oder anderen Psychedelika
Vorbestehende psychische Erkrankungen
Empfehlung:
Immer nur in ruhiger, sicherer Umgebung konsumieren, idealerweise mit einem Tripsitter.
Wer unter Angststörungen, Depressionen oder Psychosen leidet, sollte komplett darauf verzichten.
Nebenwirkungen können sein:
Angstgefühle während des Peaks
Übelkeit, Muskelverspannung, erhöhter Puls
Nachwirkung („Afterglow“) mit leichter Erschöpfung
Microdosing mit 1S-LSD oder 1D-LSD
Immer mehr Menschen nutzen LSD-Derivate zum sogenannten Microdosing – also extrem niedrige Dosierungen (5–20 µg), die keine Halluzinationen auslösen, aber Fokus, Stimmung und Kreativität fördern sollen.
1S-LSD ist hierfür besonders beliebt, da es legal erhältlich ist und sanfter wirkt.
Erfahrungsberichte sprechen von:
höherer Konzentration
emotionaler Stabilität
weniger Erschöpfung und Angst
Wichtig: Microdosing ist kein Ersatz für Therapie – aber ein spannender Ansatz in Forschung und Selbstexperiment.
Fazit: 1S-LSD – der letzte legale Vertreter seiner Klasse
Während 1D-LSD bereits Geschichte ist, hält sich 1S-LSD noch auf dem Markt.
Chemisch sind beide eng verwandt, unterscheiden sich aber in Intensität, Wirkung und rechtlicher Bewertung.
Für erfahrene Psychonauten bot 1D-LSD die intensivere, „klassischere“ Erfahrung.
Für Einsteiger, Kreative und Microdoser ist 1S-LSD jedoch die sichere und legale Alternative – noch.
Wie lange das so bleibt, ist offen – aktuelle Gesetzesinitiativen deuten darauf hin, dass auch 1S-LSD bald unter das NpSG fallen könnte.
Bis dahin gilt: Informiert bleiben, verantwortungsvoll konsumieren – und bewusst mit psychedelischen Substanzen umgehen.
Wirkung im direkten Vergleich
Kategorie
1S-LSD
1D-LSD
Wirkbeginn
60–90 Minuten
30–60 Minuten
Dauer
8–12 Stunden
6–10 Stunden
Charakter
sanft, introspektiv, emotional
klar, visuell, energetisch
Euphorie
moderat
ausgeprägt
Visuelle Effekte
subtil
deutlich stärker
Afterglow
ruhig, geerdet
aufgeladen, kreativ
Geeignet für
Microdosing, Meditation, erste Trips
erfahrene Nutzer, kreative Sessions
FAQ
Ist 1S-LSD legal?
Ja, aktuell (Oktober 2025) ist 1S-LSD legal, aber das Verbot steht kurz bevor.
Wie stark wirkt 1S-LSD im Vergleich zu 1D-LSD?
1S-LSD ist etwa 10–15 % schwächer, dafür gleichmäßiger und besser kontrollierbar.
Kann man 1S-LSD im Drogentest erkennen?
Nur im Labor, nicht bei normalen Verkehrstests.
Wie sicher ist Microdosing?
In niedriger Dosierung (< 20 µg) gilt es als risikoarm, sollte aber nie mit Antidepressiva kombiniert werden.
Wird 1S-LSD bald verboten?
Ja – der Bundesrat hat am 26. September 2025 der Anlagenänderung zugestimmt. Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und möchte niemanden zum Konsum von 1S-LSD oder ähnlichen Produkten verleiten. Unsere Produkte sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gedacht. Informiere dich vor dem Kauf stets über die aktuelle Gesetzeslage in deinem Land.