
THCA und Autofahren – Was Du wirklich wissen musst
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Temps de lecture 4 min
Écrit par : Katharina
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THCA – das klingt harmlos: kein High, kein Rausch, keine psychoaktive Wirkung.
Viele glauben deshalb, dass Autofahren unter THCA völlig legal sei.
Doch so einfach ist es nicht.
THCA (Tetrahydrocannabinolsäure) ist die Vorstufe von THC. In roher Form – also vor dem Erhitzen – wirkt sie nicht berauschend. Aber: Sobald Hitze ins Spiel kommt, verwandelt sich THCA chemisch in Delta-9-THC, den psychoaktiven Bestandteil von Cannabis. Und das passiert schneller, als viele denken – beim Rauchen, beim Vapen, beim Backen oder auch bei körperlicher Erwärmung.
Das wirft sofort Fragen auf:
Wird THCA beim Drogentest erkannt?
Darf man nach THCA-Konsum Auto fahren?
Was passiert, wenn Polizei oder MPU ins Spiel kommen?
In diesem Artikel findest Du wissenschaftlich fundierte Antworten, rechtliche Einordnung und praktische Tipps, damit Du weißt, was erlaubt ist – und was riskant. Unsere Produkte findest du hier
Der Stoff selbst ist nicht psychoaktiv, kann aber zu THC werden.
Schon geringe Mengen führen im Blut zu nachweisbarem THC.
Führerscheinverlust droht ab 1 ng/ml THC – unabhängig vom Bewusstseinszustand.
Polizeitests unterscheiden nicht zwischen THC und THCA.
Wer fährt, sollte 48 h abstinent bleiben oder auf CBD/CBG ausweichen.
Tetrahydrocannabinolsäure ist die natürliche, inaktiver Vorstufe von THC, die in der frischen Cannabis-Pflanze vorkommt.
Erst durch Erhitzen (z. B. beim Rauchen oder Verdampfen) wird aus THC A das psychoaktive THC – dieser Prozess heißt Decarboxylierung.
THCA → Wärme → CO₂-Abspaltung → THC
Das heißt:
Wenn Du ein Produkt mit „20 % THCA“ kaufst, enthält es kein THC, aber das Potenzial dazu.
Im Labor, auf der Herdplatte oder beim Vapen wird daraus sehr schnell „echtes“ THC – das Dich auch in rechtlicher Hinsicht in Schwierigkeiten bringen kann.
In Deutschland gilt der Grundsatz:
Nicht die Substanz auf der Verpackung zählt, sondern die Wirkung im Körper.
Das heißt:
THCA selbst ist nicht ausdrücklich verboten, solange es keine messbaren THC-Gehalte überschreitet.
THC im Blut dagegen fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Das Problem:
Nach dem Konsum von THCA-Blüten, Vapes oder Ölen kann sich beim Erhitzen – oder selbst im Körper – THC bilden. Und das ist verkehrsrelevant.
§ 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz): 1 ng/ml THC im Blutserum = Ordnungswidrigkeit.
Ab 3 ng/ml wird’s strafrechtlich relevant (Fahren unter Drogeneinfluss).
Selbst wenn Du nicht berauscht bist, reicht ein minimaler THC-Wert im Blut, um den Führerschein zu verlieren.
Die meisten Polizeitests und Laborscreenings unterscheiden nicht zwischen THC und THCA.
Das bedeutet:
Urintests (Immunoassays) schlagen positiv auf Cannabinoide an – egal ob THC, THCA oder Metaboliten.
Im Labor wird anschließend meist THC-COOH gemessen – der Abbauwert, der im Körper nach THC-Konsum entsteht.
Wenn Du also ein THCA-Produkt erhitzt hast (z. B. Blüte verdampft), kann Dein Körper THC-COOH bilden, und das ist nachweisbar.
Selbst „reines THCA“ kann also zu einem positiven Test führen – besonders, wenn es decarboxyliert wurde.
Neuere Studien zeigen:
Auch ohne aktives Erhitzen kann der menschliche Körper geringe Mengen THCA in THC umwandeln.
Das geschieht vor allem durch:
Körperwärme (37 °C)
Verdauungssäfte
Leber-Metabolismus
Das Ergebnis: Spuren von THC tauchen auch dann auf, wenn man nur rohe THCA-Produkte (z. B. Tinkturen oder Blüten ohne Erhitzung) konsumiert hat.
Fazit: THC A ist kein Freifahrtschein.
Im Blut kann es in THC-Form erscheinen – und das reicht für Probleme.
Wirst Du mit THCA im Körper angehalten, kann das je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden.
Ordnungswidrigkeit: ab 1 ng/ml THC → 500 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot.
Straftat (§ 316 StGB): bei erkennbarer Fahrunsicherheit → Freiheitsstrafe oder Führerscheinentzug.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): fast immer Pflicht, wenn THC im Blut war – egal, in welcher Form.
Selbst wenn Du sagst: „Ich habe nur legales THCA konsumiert!“ – im Labor zählt nur der gemessene Wert.
Aspekt | THC | THCA |
---|---|---|
Psychoaktivität | Ja | Nein (vor Erhitzen) |
Nachweis im Urin | Ja | Indirekt (nach Umwandlung) |
Legalstatus | BtMG-pflichtig | Grauzone |
Grenzwert im Verkehr | 1 ng/ml | kein eigener Wert |
Risiko für Führerschein | Hoch | Mittel (abhängig vom Konsum) |
In der Theorie ist der Unterschied einfach:
Es ist die saure Vorstufe von THC – also chemisch „inaktiv“, solange sie nicht erhitzt wird.
In der Praxis sieht die Rechtslage jedoch völlig anders aus.
Das deutsche Recht – konkret das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – unterscheidet nicht nach Namen, sondern nach Wirkung und chemischem Potenzial.
Das bedeutet: Sobald eine Substanz in der Lage ist, THC freizusetzen, kann sie als THC-haltig bewertet werden. Und genau hier liegt das Problem mit THCA.
Viele Nutzer berichten, dass sie sich nach THCA-Vapes völlig klar fühlten – und trotzdem beim Drogentest positiv waren.
„Ich habe ein legales THCA-Produkt probiert, wollte nie high werden – zwei Tage später Brief von der Führerscheinstelle.“
Solche Fälle häufen sich, weil Verbraucheraufklärung fehlt.
Deshalb ist Transparenz in der Kommunikation so wichtig.
Ja, solange der THC-Gehalt unter 0,3 % bleibt. Wird es erhitzt, gilt das Produkt als THC-haltig.
ch, solange es nicht erhitzt wird.
Nein. Nach der Umwandlung zu THC kann der Führerschein entzogen werden.
Ja – durch Hitze (Verbrennung, Backen, Verdampfen).
Mindestens 48 Stunden, besser 72 Stunden.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und möchte niemanden zum Konsum von THCA oder ähnlichen Produkten verleiten. Unsere Produkte sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gedacht. Informiere dich vor dem Kauf stets über die aktuelle Gesetzeslage in deinem Land.