Zum Hauptinhalt wechseln

FAQ

Ja – aktuell ist Kratom nicht im BtMG oder NpSG gelistet. Der Verkauf ist legal, solange es nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel deklariert wird.

Je nach Sorte und Dosierung: anregend (White), ausgleichend (Green) oder entspannend (Red). Die Wirkung ist sanft, aber spürbar – keine harte Keule.

Trocken, kühl und luftdicht verschlossen – idealerweise in einem dunklen Glas oder verschweißten Beutel.

Das Könnte dir auch gefallen:

Zuletzt angesehen: