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FAQ

Ja – Blauer Lotus ist nicht im BtMG oder NpSG gelistet und darf verkauft und besessen werden, solange keine medizinische Wirkung beworben wird.

Der Duft ist blumig, leicht süßlich und entspannend. Die Wirkung ist subtil – eher wie eine geistige Öffnung als ein Rausch.

Am besten kühl, trocken und luftdicht verschlossen – ideal sind dunkle Glasbehälter oder wiederverschließbare Beutel.

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